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Was ist Elternarbeit?

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten der Schulkinder einer Klasse bilden zusammen den Klassenelternrat.

Im Rahmen eines Elternabends behandelt der Klassenelternrat alle Fragen und Probleme, die die Klasse betreffen.

Der Klassenelternrat bereitet Entscheidungen und Anliegen der Klasse z.B. für den Schulelternrat und die Klassenkonferenzen vor.

Wenn wichtige Entscheidungen die Klasse betreffen, muss dazu vorher der Klassenelternrat von der jeweiligen Lehrkraft oder Schulleiter*in gehört werden.

Der Klassenelternrat wählt eine*n Vorsitzende*n und dessen Vetreter*in (Elternvertreter*in). Dieses müssen zu Beginn des 1. und dann wieder Anfang des 3. Schuljahres gewählt werden.

Schulelternrat

Die gewählten Elternvetreter*innen gehören automatisch dem Schulelternrat an.

Im Rahmen der Schulelternratssitzung erörtert der Schulelternrat alle die Schule und Schülerschaft betreffenden Fragen.

Der Schulelternrat muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule gehört werden (z.B. Grundsätze für die Leistungsbewertung, Einführung neuer Schulbücher, ...)

Der Schulelternrat wählt aus seinen Mitgliedern eine*n Vorsitzende*n und dessen Stellvertreter*in (mind. eine*n). Außerdem wählt der Schulelternrat Abgeordnete für die Gesamt- und Fachkonferenzen. Darüber hinaus wählt dieser die Eltern für den Schulvorstand.

Mitglieder des Schulelternrates

1. Vorsitzender: Herr Borck, Klasse 2
Stellvertreterin: Frau Stoll, Klasse 3a

Schulvorstand

Der Schulvorstand ist das Gremium, in dem Eltern und Lehrer*innen in gleicher Anzahl vertreten sind. Den Vorsitz führt die Schulleitung.

Übergeordnete Themen, wie z.B. Ausgestaltung der Stundentafel, Versuche anderer Unterrichtsformen, Projekte usw. werden hier beschlossen.

Wählbar sind alle Eltern, die ein Kind auf dieser Schule haben- sie müssen dazu nicht Elternvertreter*in ihrer Klasse sein und somit nicht dem Schulelternrat angehören.

Mitglieder des Schulvorstandes:

Lehrerinnen und Lehrer:
Frau Feldmann - Herr Gerke - Frau Bormann-Nieber - Herr König
Elternvertreter*innen:
Herr Borck - Frau Guder - Frau Herrlich - Frau Maihack

Gesamtkonferenz :

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Beschäftigten der Schule und dafür gewählte Eltern- und Schülervertreter.

An den Geundschulen entfallen die Schülervertreter.

Die gewählten Vertreter werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule.


Die Einladung und die Tagesordnung sind den Elternvertretern mindestens 7 Tage vor dem festgesetzten Termin zuzustellen.

Die Einladung erfolgt durch die Schulleitung.

Eine Konferenz ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangen.

Konferenzen müssen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, um auch berufstätigen Elternvertretern die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Anzahl der Vertreter der Erziehungsberechtigten ist abhängig von der Anzahl der an der Schule tätigen Lehrkräfte und kann daher von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Im Schuljahr 2023/24 nehmen folgende Beschäftigte und Elternvertreter/innen an der Gesamtkonferenz teil:

Mitglieder Beschäftigte:                                          Miltglieder Erziehungsberechtigte :

Mattihas Gerke (2)                                                     Herr Borck (2)

Alexander König (3a)                                                 Frau Stoll (3a)

Gesa Barra (3b)                                                         Frau Herrlich (1)

Christine Bormann-Nieber (4)                                    Frau Ruthemann-Busch (3b)

Jakob Dally (1)

Britta Kociszewski-Feldmann (SL)

Heike Brose (PM)

Ute Nordenholz (PM)

Luise Borowski (PM)

Merle Andermann (PM)


Es ist sinnvoll die Sitzung des SER ein bis zwei Wochen vor der Gesamtkonferenz einzuberufen, um die Themen der Gesamtkonferenz dort zu besprechen und ein Meinungsbild der Elternvertreter zu erstellen.